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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite S 56

Anträge auf Energieabgabenvergütung für 1996

Antragstellung bis

(BMF) - Wie bereits im Rundspruch vom dargelegt, hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom (GZ B 2251/97) erklärt, dass Produktionsbetriebe die Energieabgabenvergütung zu Recht erhalten haben. Hingegen hätte die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe auf Grund der fehlenden Notifizierung (Genehmigung) durch die EU-Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag „nicht durchgeführt" werden dürfen. Wegen der fehlenden Notifizierung ist daher § 2 Abs. 1 ENAVG nicht anzuwenden.

Daraus folgt, dass auf Grund der derzeitigen Rechtslage Dienstleistungsbetriebe berechtigt sind, Anträge auf Energieabgabenvergütung zu stellen. Für das Jahr 1996 endet die Frist am . Auf Grund des kurzen Zeitabstandes zwischen der mündlichen Verkündigung des VfGH-Erkenntnisses am - die schriftliche Ausfertigung erging am - bestehen keine Bedenken, Anträge von Dienstleistungsbetrieben auf Energieabgabenvergütung für das Jahr 1996 als noch fristgerecht anzusehen, wenn sie bis zum gestellt werden.

Bis zur Klärung durch eine gesetzliche Neu...

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