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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite R 5
Vorsteuer: Abzug
• Der Vorsteuerabzug setzt eine Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware voraus. - (§ 11 UStG 1994), (Abweisung)
(, 0182, 0184)