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Geschäftsführer: Kommunalsteuer
• Die Erhebung einer lohnabhängigen Abgabe (hier: Kommunalsteuer) von den Bezügen eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers, dessen Beschäftigung für die Gesellschaft außer der Weisungsgebundenheit „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" aufweist, ist vomS. R 6 Schutzzweck der auf die Besteuerung der Ansammlung von Kapital abstellenden Normen des Gemeinschaftsrechtes so weit entfernt, dass eine Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen durch die von der belangten Behörde im Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Judikatur vorgenommene Rechtsanwendung nicht denkmöglich erscheint. Zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH sieht sich der VwGH nicht veranlasst. - (§ 11 Abs. 3 KommStG 1993), (Abweisung)
(, 0150, 0077)