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Entwurf des Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetzes veröffentlicht
Im Dezember 2021 wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der dazu dient, die Anwendung der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 in Österreich zu ermöglichen. Hierzu werden ein Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz erlassen und entsprechende Änderungen an bestehenden Rechtsakten vorgenommen.
Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird als zuständige Behörde für die Zulassung und Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern in Österreich festgelegt und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet, etwa der Verhängung von Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen durch die von ihr zugelassenen Schwarmfinanzierungsdienstleister.
Eine umfassende Haftungsbestimmung wird für die in einem Anlagebasisinformationsblatt enthaltenen Informationen geschaffen, sowie die FMA ermächtigt, durch Verordnung die Verpflichtung zur Vorabmitteilung eines Anlagebasisinformationsblatts vorzusehen.
Änderung des Kapitalmarktgesetzes 2019 (KMG):
Eine Erweiterung der Ausnahmen von der Meldepflicht für den Emissionskalender soll der Überfrachtung des Emissionskalenders du...