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„Wir stellen uns keinesfalls gegen Interdisziplinarität, wehren uns aber vehement gegen die Aushöhlung unserer Unabhängigkeit“
Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim, Präsident der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, im Gespräch über Unabhängigkeit, persönliche Verantwortung, Interdisziplinarität und digitale Kompetenzen der Ziviltechniker, das Berufsbild des Architekten im Wandel der Zeit sowie die Herausforderungen für den Berufsstand durch die EU-Politik.
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Hanno Vogl-Fernheim studierte von 1985 bis 1992 an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Architektur. Nach Ablegung der Ziviltechnikerprüfung 1996 ist er seit 1997 als selbständiger Architekt tätig. 2005 erfolgte die Gründung der architekt vogl-fernheim ZT-GmbH in Innsbruck. Architekt Dipl.-Ing. Vogl-Fernheim ist seit 2002 Vorstandsmitglied der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, seit 2014 deren Präsident. Darüber hinaus ist er seit 2018 auch Vorstandsmitglied im Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein (ÖIAV). |
Tautschnig: Die Berufsgruppe der Ziviltechniker in Österreich ist eine Institution, für die es kaum Vergleichbares in Europa gibt. Für viele ein „Relikt aus der Kaiserzeit“, für Eingeweihte aber ein unverzichtbarer Berufsstand, der neben seinen angestammten Planungs- und Beratungstätigkeiten auch viele verantwortungsvolle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Wie sehen Sie als Präsident einer Länderkammer die Situation?
Vogl-Fernheim: Ich bin der Meinung, dass Werte wie Sicherheit, Qualität und Unabhängigkeit niemals aus der Mode geraten, und für diese bürgen wir Ziviltechniker. Gerade heute, da durch die Liberalisierung der Märkte Dienstleistungen und Services immer unübersichtlicher werden, ist es für öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen doch eine enorme Erleichterung, eine unabhängige Instanz zu haben, auf die man sich verlassen kann. Ziviltechniker sind auf ihre Unabhängigkeit staatlich vereidigt und stehen ausschließlich im Dienst des Auftraggebers – ein unschätzbares Asset für jedes Planungsvorhaben. Auch als Kontrollinstanz gerade bei öffentlichen Aufträgen sind Ziviltechniker unverzichtbar. Man könnte sie den „verlängerten Arm des Steuerzahlers“ nennen.
T: 2019 musste das Ziviltechnikergesetz novelliert werden, um den Anforderungen des Unionsrechts zu genügen. Diese Novelle 2019 hat nur 20 Tage „überlebt“, bevor Österreich vom EuGH zu einer weiteren Überarbeitung verurteilt wurde. Können Sie uns den Grund dafür näher erläutern?
V-F: Im Ziviltechnikergesetz 2019 wurde den Forderungen der Europäischen Kommission zum Gesellschaftsrecht – soweit aus berufspolitischer Sicht vertretbar – bereits entsprochen. Aufgrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess durch die vorgezogenen Neuwahlen 2017 und 2019 kamen diese neuen Regelungen leider zu spät. Sie wurden seitens des EuGH nicht umfassend berücksichtigt.
T: Die aktuelle Novelle 2021 hat innenpolitisch sehr viel Staub aufgewirbelt. Die Diskussion hat sich insbesondere an den interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften, an deren Urkundsberechtigung und an der Frage der Mehrheitsverhältnisse in Ziviltechnikergesellschafen entzündet. Zunächst zu den interdisziplinären Gesellschaften: Ist es nicht ein Anachronismus, wenn sich Ziviltechniker gegen Interdisziplinarität beziehungsweise deren Urkundsbefähigung wehren, wo doch unser gesamtes Umfeld geradezu von Interdisziplinarität durchdrungen ist und viele planerische Aufgabenstellungen sich nur interdisziplinär lösen lassen?
V-F: Wir stellen uns keinesfalls gegen Interdisziplinarität. Ziviltechniker arbeiten seit jeher interdisziplinär. Anders ließen sich unsere Berufe zum Beispiel bei hochkomplexen Bauaufgaben überhaupt nicht ausüben.
Wir wehren uns aber vehement gegen die Aushöhlung unserer Unabhängigkeit, denn nichts anderes hätte der ursprüngliche Entwurf der Novelle bedeutet. Und das ohne Not, denn einige folgenschwere Details im Entwurf der Novelle gingen weit über die EU-Vorgaben hinaus.
Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen: Es wäre möglich geworden, durch Schachtelbeteiligungen den Anteil der Ziviltechniker in den Gesellschaften auf ein marginales Niveau zu senken. Berufsfremde (zum Beispiel Investoren aus dem In- und Ausland, Gewerbe, Industrie, Handel) hätten das Ruder übernehmen können, um sich eine Vormachtstellung am Markt zu sichern. Offiziell hätten diese Büros dann aber immer noch als Ziviltechnikerbüros firmieren können. Eine ganz klare Täuschung des Verbrauchers, der sich ja darauf verlässt, dass Ziviltechniker unabhängig von Herstellerinteressen arbeiten. Wir konnten aber eine entscheidende Abänderung der Novelle erreichen: Der Einfluss von Ziviltechnikern darf bei Durchrechnung aller Anteile nicht unter 50 Prozent S. 93fallen. Dieser Schritt war enorm wichtig, um garantieren zu können, dass „wo ‚Ziviltechniker‘ draufsteht, auch unabhängige Ziviltechniker drinnen sind“.
T: Auch die Frage der persönlichen Verantwortlichkeit von Ziviltechnikern ist umstritten und vielfach überholt, weshalb es bereits seit vielen Jahren die Ziviltechnikergesellschaften als juristische Personen mit entsprechenden Haftungseinschränkungen gibt. Wie sehen Sie dieses persönliche Verantwortlichkeits- und Vertretungsprinzip in der heutigen Zeit?
V-F: Gerade aus Verbrauchersicht ist das Verantwortungsprinzip doch ein Glücksfall! Die Dienstleistungen, die Ziviltechniker erbringen, sind hochkomplexe technische Planungen, die nicht selten für die Sicherheit von Verbrauchern essenziell sind. Um diese Sicherheit garantieren zu können, sind wir zu umfassender Beratung von Bauherren verpflichtet. Dabei müssen wir selbstverständlich auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die vermeintliche Alternative sind wohlklingende Paketlösungen (wie das Totalübernehmerverfahren), die einer genaueren Begutachtung aber nicht standhalten. Bei solchen Verfahren entstehen allzu schnell Interessenkonflikte zwischen qualitätsorientierter Planung und gewinnorientierter Bauausführung. Das legitime Gewinnstreben der Unternehmer oder die Bemühung, den zugesicherten Preis dennoch zu halten, führen leider immer wieder zu Abstrichen bei der Qualität. Oder es kommt schon im Vorfeld zu monetären Risikoaufschlägen, die weder im Sinne der Steuerzahler noch im Sinne der Auftraggeber sein können.
T: Werfen wir einen Blick auf die Veränderung der Planungstätigkeit der Ziviltechniker: Die digitale Modellierung von Gebäuden (Building Information Modeling – BIM) wird wohl nicht mehr aufzuhalten sein. Sind die Ziviltechniker auf dieser „Schiene“ schon angekommen oder sehen Sie da noch viele Hürden?
V-F: BIM ist ein mächtiges Instrument, um komplexe Aufgaben bewältigen zu können. Die Umstellung ist sicherlich für viele Büros eine große und sie ist mit zeitlichem und monetärem Aufwand verbunden. Der Wille zur Innovation und der Glaube an die technische Entwicklung sind bei uns Ziviltechnikern jedoch berufsimmanent.
Ich bin daher sicher, dass der Berufsstand diese Übergangsphase gut bewältigen wird. Seitens der Kammer der ZiviltechnikerInnen fordern wir jedoch einen gleichberechtigten, offenen Zugang zu Schnittstellen, sodass sichergestellt ist, dass alle Planer auch von dieser Methode Gebrauch machen können.
Gleichzeitig bieten wir unseren Mitgliedern Unterstützung: Aktuell arbeitet die Bundeskammer intensiv an der Herausgabe eines BIM-Handbuchs für die Praxis, das im Herbst 2021 erscheinen soll. Dieser Leitfaden wird aufzeigen, wie die erfolgreiche Implementierung von BIM im eigenen Büro gelingen kann.
T: Insbesondere die Architekten haben vielfach noch Vorbehalte gegen die durchgängige Digitalisierung des Planungsprozesses. Wie geht es Ihnen dabei als Architekt, insbesondere in den frühen Planungsphasen?
V-F: Diese Aussage kann ich nicht im Geringsten bestätigen. Im Gegenteil: Die Digitalisierungsbestrebungen der Kammern der ZiviltechnikerInnen haben bereits vor Jahren begonnen und wurden nun durch das Pandemiejahr befeuert. Es ist der Berufsvertretung, auch hier im Westen, ein großes Anliegen, dass bald und so viele Bauverfahren wie möglich digital abgewickelt werden können. Das bedeutet natürlich auch, dass sich der Planungsprozess in diese digitalen Verfahren eingliedern muss. Wenn es Vorbehalte gibt, dann aus meiner Sicht, weil oftmals der rechtliche Aspekt im Umgang mit Entwürfen unklar ist. Je digitaler die Abwicklung, desto mehr Personen können natürlich auf unkomplizierte Weise und für längere Zeit Einsicht nehmen. Hier werden langfristig gute Lösungen zur Wahrung der Urheberrechte von Planern gefragt sein. Dazu müssen sich die Prozesse aber erst einspielen.
T: Hat die Ausbildung an den Universitäten aus Ihrer Sicht den „digitalen Ball“ bereits aufgenommen oder sehen Sie hier noch verstärkten Handlungsbedarf?
V-F: Das Architekturstudium vermittelt den Studierenden allem voran die Fertigkeiten und das Wissen der eigenen Disziplin. Es motiviert die Studierenden, sowohl die analogen wie auch digitalen Arbeitshilfen und Planungs- und Bauprozesse zu erproben und mit ihnen zu experimentieren. Es ist allerdings schlicht unmöglich, beide Aspekte, die Vermittlung von Fachwissen und die Erforschung eines weit angelegten Spektrums sich schnell verändernder Instrumente und Methoden, erschöpfend zu vermitteln. Das können die Universitäten nicht leisten. Wer heute Architektur studiert, muss sich darüber im Klaren sein, dass dieser Beruf lebenslanges Lernen bedeutet.
T: Wie hat sich aus Ihrer Sicht in dem Zeitraum, den Sie überblicken, – einmal unabhängig vom digitalen Wandel – das Aufgabenfeld beziehungsweise das Berufsbild des Architekten verändert?
V-F: Das Berufsbild des Architekten beinhaltet künstlerisch-gestalterische, technische, soziologische und organisatorisch-wirtschaftliche Fähigkeiten. Es ist damit eng an gesellschaftliche Veränderungen gebunden und schon immer einem ständigen Wandel unterworfen.
Die gewachsenen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, den Wärme- und Kälteschutz, die Energietechnik, den Brandschutz und die Akustik erfordern heute den Einsatz einer Vielzahl von Fachplanern und Spezialisten. Architekten sind aufgrund ihrer Ausbildung und ihres interdisziplinären Wissens prädestiniert, die Koordination aller Beteiligten und die Verantwortung für die Qualität des Gesamtergebnisses übernehmen zu können. Architekten sind also heute mehr denn je Koordinatoren und es stellt sich die Frage, wie man diese Qualität und den holistischen Ansatz in der S. 94Ausbildung auch zukünftig aufrechterhalten kann, wenn – vor allem seitens der EU – Zertifizierungen und Spezialisierungen auf Teilgebiete forciert werden.
T: Worin sehen Sie die größten Herausforderungen für die Ziviltechniker im Baubereich und welche Ratschläge würden Sie heute jungen Kollegen mit auf den Weg geben?
V-F: Die größten Herausforderungen für den Berufsstand sind meiner Meinung nach die Deregulierungsbestrebungen der Europäischen Kommission, was den Berufsstand betrifft. Sie spielen großen Büros der Bauwirtschaft, die Planungsleistungen beiläufig und im Gesamtpaket mitanbieten, in die Hände. Ziviltechniker sind großteils in kleinen und mittleren Unternehmen und Ein-Personen-Unternehmen organisiert. Ihr Fokus liegt auf Qualität, Sicherheit und Baukultur. Das Credo der Trennung von Planung und Ausführung sichert Bauherren maßgebliche Entscheidungsmöglichkeiten und klare Interessenstrukturen. Totalunternehmern ist diese Trennung aber oftmals ein Dorn im Auge. Als verhältnismäßig kleine Berufsgruppe lehnen wir uns, wie ich finde, immer wieder sehr erfolgreich gegen unvorteilhafte Rahmenbedingungen auf. Beispielsweise wurde auf Initiative der Kammer das Normenwesen reformiert und auch im Vergaberecht sind uns einige Verbesserungen gelungen. Junge Kollegen möchte ich daher einladen, sich aktiv im Kammerbereich einzubringen und zu engagieren, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass dort, wo innerhalb der Berufsgruppe Einigkeit herrscht, auch Erfolge für den Berufsstand erzielt werden können. Daher bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Unabhängigkeit der Ziviltechniker aufrechtzuerhalten und einer breiten Öffentlichkeit Österreichs die Notwendigkeit der Trennung von Planung und Ausführung begreiflich zu machen, sodass die EU-Politik in dieser Hinsicht kritisch gesehen wird.
T: Vielen Dank für das Gespräch!
Das Gespräch führte Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Arnold Tautschnig, Geschäftsführer eines im Bau- und Projektbereich tätigen Beratungsunternehmens in Innsbruck.