Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 3, Mai 2021, Seite 124

News – Aktuelles aus der Branche (IV)

Kollektivvertrag: Frühjahrsrunde 2021

Große Teile der Bauwirtschaft haben den 1. 5. als Stichtag für die Lohnerhöhung. Auch heuer wurden in vielen Branchen Abschlüsse für zwei Jahre erzielt. Zu nennen sind:

  • Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (Arbeiter): Die Mindestlöhne werden um 2,1 % und im Jahr 2022 um den „Durchschnitts-VPI plus 0,7 %“ erhöht. Der Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages ist von den genannten der größte und umfasst neben der Bauindustrie unter anderem auch Baumeister, Baugewerbetreibende und Erdbauer.

  • Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie: Die Mindestgehälter werden um 2 % und im Jahr 2022 um den „Durchschnitts-VPI plus 0,6 %“ erhöht. Der Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages ist arbeitgeberseitig mit dem vorhin genannten Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe ident, gilt allerdings, wie der Name schon sagt, für die Angestellten.

  • Im Baunebengewerbe schließen die einzelnen Innungen eigene Kollektivverträge ab und haben daher auch eigene Lohntafeln. Für die Erhöhung der Mindestlöhne wird aber meist für alle Innungen des Baunebengewerbes ein einheitlicher Prozentsatz vereinbart. Dieser beträgt heuer 2,1 %. Im...

Daten werden geladen...