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bau aktuell 3, Mai 2021, Seite 100

ZTG-Novelle 2021: Die interdisziplinäre Gesellschaft

Ein (zum Teil) überschießender unionsrechtlich motivierter Umbau

Illo Ortner

In absehbarer Zeit wird es interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern geben, weil die Republik Österreich aufgrund (der Führung) eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH zur Anpassung der berufsrechtlichen Vorschriften an die Richtlinie 2006/123/EG gezwungen ist. Profunde Kritik der Kammer der ZiviltechnikerInnen Wien, Niederösterreich und Burgenland hat „Schlimmeres verhindert“.

1. Vorbemerkung und Stand des ­parlamentarischen Verfahrens

In seiner Sitzung am hat der Nationalrat eine Änderung des ZTG 2019 (im Folgenden: ZTG-Novelle 2021) beschlossen. Die Änderung wird von der Standesvertretung der Ziviltechniker äußerst kritisch gesehen. Eine Entschließung des Bundesrats vom betreffend Sicherung des Erhalts der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit sowie Objektivität der Ziviltechniker, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, „dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass an Ziviltechnikergesellschaften bzw. an interdisziplinären Gesellschaften Ziviltechniker mit mehr als 50 % beteiligt sein müssen, und dass Siegelführung bzw. Urkundentätigkeit ausschließlich Ziviltechnikern bzw. Ziviltechnikergesellschaften vorbehalte...

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