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bau aktuell 3, Mai 2021, Seite 104

Berufsstandesregelungen für Architekten und ­Ingenieure im Fadenkreuz der Rechtsprechung

Klaus Eschenbruch und Daniel Hansen

Der vorliegende Beitrag behandelt im Lichte der Judikatur des EuGH sowie des deutschen BVerfG die Entwicklungen von Organisationsbeschränkungen und berufsrechtlichen Beschränkungen in Deutschland und in Österreich.

1. Vorwort

Die österreichische Ziviltechnikerwelt wurde durch das , Kommission/Österreich, aufgeschreckt. Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens war insbesondere die Frage eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Art 14 Z 1, Art 15 Abs 1, 2 lit b und c und Abs 3 sowie Art 25 der Richtlinie 2006/123/EG. Bislang sah das ZTG 2019 eine starke Beschränkung bei der Bildung von Berufsausübungsgesellschaften vor. Insbesondere konnten Ziviltechniker nur bestimmte Gesellschaftsformen wählen und die Mehrheit der Anteile einer Berufsgesellschaft mussten von natürlichen Personen gehalten werden. Der Sitz der Gesellschaft war auf Österreich beschränkt. Ebenso sah das ZTG 2019 vor, dass Ziviltechnikergesellschaften ausschließlich den Zweck der Ausübung des Ziviltechnikerberufs verfolgen durften. Der EuGH urteilte, dass die mit der notwendigen Qualität der Berufsausübung begründeten Organisationsbeschränkungen in der konkreten Ausgest...

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