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Ziviltechniker im öffentlichen Baurecht
Stellenwert der Unabhängigkeit als „technischer Notar“
Aktuell sorgt eine geplante, vom Nationalrat am beschlossene und im Bundesrat bis zum Ablauf der Achtwochenfrist am verzögerte Änderung des ZTG 2019 für Aufmerksamkeit und Diskussionen. Insbesondere vonseiten der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen wird Kritik geübt und man sieht den Status der Ziviltechniker auf Basis ihrer Unabhängigkeit künftig gefährdet. Der folgende Beitrag soll sich vor diesem Hintergrund mit den Rollen der Ziviltechniker im öffentlichen Baurecht beschäftigen und untersuchen, welcher Stellenwert dabei deren Unabhängigkeit zukommt.
1. Die aktuelle ZTG 2019-Novelle als Stein des Anstoßes
Die gegenständliche Novellierung des ZTG 2019 verweist in den Materialien insbesondere auf die erforderliche Umsetzung des , Kommission/Österreich. In diesem Verfahren wurde der Republik Österreich die Nichtumsetzung von Teilen der Richtlinie 2006/123/EG vorgeworfen und mit der gegenständlichen Novelle soll nun der europarechtskonforme Zustand hergestellt werden. Durch die Novelle sollen neue Regelungen betreffend die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Ziviltechnikergesellschaften eingeführt werden. Künftig sollen nur 50 % des Ka...