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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite 20

Widerspruch zu Gutschriften

Widerspruch zu Gutschriften (§ 11 Abs. 14 UStG)

Widerspricht ein StPfl. ausdrücklich den erteilten Gutschriften, so ist die Umsatzsteuer nicht vorzuschreiben. Das Gesetz enthält keine besondere Fristsetzung für den Widerspruch und keine Aussagen über die konkrete Ausgestaltung ().

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