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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite 726

Die ertragsteuerliche Behandlung von Anspruchszinsen

Kreditfunktion oder Steuerfunktion?

Reinhold Beiser

§ 205 BAO i. d. F. des Ministerialentwurfes zum Budgetbegleitgesetz 2001 (SWK-Heft 28/2000, Seite T 137 ff. und Seite T 165 ff.) sieht eine Verzinsung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuernachzahlungen vor. Nach den amtlichen Erläuterungen sollten Gutschriftszinsen voll steuerpflichtig sein (bis zu 50% ESt, 34% KöSt), Anspruchszinsen sollen dagegen nicht abzugsfähig sein. Zwei Sichtweisen sind in der Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Anspruchs- und Gutschriftszinsen möglich.

1. Kreditfunktion

Sieht man in den Zinsen ein Entgelt für eine Kapitalüberlassung, so hat der Bund eine Kreditgeberfunktion hinsichtlich von Anspruchszinsen und der Steuerpflichtige hinsichtlich von Gutschriftszinsen. Es ist dann konsequent, Gutschriftszinsen zu besteuern. Eine Nichtabzugsfähigkeit von Anspruchszinsen ist jedoch nicht folgerichtig: Stellt man mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf die Verwendung der Kreditmittel ab (dazu ÖStZ 1998, 370 ff.), so ist eine Zuordnung der kreditierten ESt/KöSt zur Bezahlung der kreditierten ESt/KöSt logisch zwingend ausgeschlossen. Die Anspruchszinsen fallen gerade für den Zeitraum der Kreditierung der ESt/KöSt an, eine Verwendung der dadurch kreditierten Geldmit...

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