Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite T 183

Ist Finanzbeamten ewiges Leben beschieden?

Wie die Finanzverwaltung die gesteigerte Lebenserwartung berücksichtigt

Obwohl es für viele Abgabepflichtige unglaublich klingen mag – Finanzbeamte sind auch nur gewöhnliche Menschen und haben als solche auch das Recht, gelegentlich feiern und lachen zu dürfen. Zwar verbietet ein interner finanzbehördlicher Erlass die Abhaltung von Feiern und anderen vergnüglichen Zusammenkünften jeglicher Art in den Amtsräumlichkeiten, für Heiterkeit sorgt aber schon die Bürokratie selbst und erspart den Bediensteten damit den Besuch eines Kabaretts (für das man ohnehin kaum Karten ergattern kann), wie nachfolgende Geschichte beweist. Im Hinblick auf das beabsichtigte Sanierungspaket sollte die Story aber auch etwas nachdenklich stimmen, denn offensichtlich reichen die Budgetmittel noch zur Finanzierung von fragwürdigen Behördenaktionen aus.

Zuteilung von Fachbüchern

Um die Zusammenhänge besser zu verstehen, bedarf es vorweg einer kurzen Erläuterung. Das gesamte Steuerrecht kann kein normal veranlagter Mensch im Kopf behalten, also bedient man sich einer geistigen Krücke in Form von Fachbüchern. Auch in Zeiten der Budgetknappheit finden hie und da derartige Nachschlagewerke den Weg zum Fiskus und werden dort liebevoll inventarisiert, katalogisiert, paraphiert usw., kurz...

Daten werden geladen...