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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite 117

Größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht nach § 246 HGB

Konsequenzen im Hinblick auf die neuen Schwellenwerte

Reinhard Geist

Durch BGBl. I Nr. 61/2000 wurden die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung von der Konzernabschluss-, Konzernlageberichts- und Prüfungspflicht neu gefasst und erheblich abgesenkt.Nach dem novellierten § 246 Abs. 1 HGBist demnach ein Mutterunternehmen von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn 1. am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen: a) Die Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären, übersteigen insgesamt nicht 15 Millionen Euro. b) Die Umsatzerlöse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären, übersteigen in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag insgesamt nicht 30 Millionen Euro. c) Das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären, haben in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt; oder 2. am Abschlussstichtag eines von ihm aufzustellenden Konzernabschlus...

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