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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite 106

Betriebsausgaben: Bilder

Wenn ein (Primar-)Arzt im Krankenhaus in den von ihm und vom Krankenhauspersonal benutzten Räumen auf seine Kosten Bilder – nämlich abstrakte Bilder, nicht wissenschaftliche, medizinische Darstellungen – anbringt, so mag er damit einem Bedürfnis nach Ästhetik entsprechen; allein ein Zusammenhang zwischen den Bildern und Einkünften aus der (selbstständigen oder unselbstständigen) ärztlichen Tätigkeit ist nicht erkennbar, Betriebsausgaben im Wege einer AfA können nicht geltend gemacht werden. – (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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