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SWK 30, 20. Oktober 2000, Seite 186

Nochmals: Ausschreibungen und Auftragnehmerkataster

Keine in sich abgeschlossene Liste zugelassener Unternehmer

Rechtsanwalt Dr. Richard Köhler, rechtsfreundlicher Vertreter des Auftragnehmerkatasters Österreich, nimmt zum Leserbrief von Herrn Dkfm. Ernst Ecker, abgedruckt in der Steuer- und Wirtschaftskartei Nr. 26/2000, Seite T 133 wie folgt Stellung:

„Vorab sei festgestellt, dass es sich beim Auftragnehmerkataster Österreich um eine Liste der für Vergaben öffentlicher Auftraggeber geeigneten bzw. qualifizierten Unternehmer im Sinne des österreichischen bzw. EU-Vergaberechtes handelt. Vom öffentlichen Auftraggeber wird die Prüfung der Eignung der Unternehmer in Vergabeverfahren gesetzlich zwingend gefordert. Der Auftragnehmerkataster Österreich unterstützt mit der Herausgabe der rechtlich vorgesehenen Unternehmerliste einerseits die Auftragnehmer, die damit nicht für jedes einzelne konkrete Vergabeverfahren alle notwendigen Daten (Eignungsnachweise) zusammentragen müssen und andererseits die öffentliche Auftraggeber, die sich gleichartige wiederholte Prüfvorgänge in jedem einzelnen Vergabeverfahren ersparen. Dies dient sicherlich auch dazu, der berechtigten Forderung einer schlanken Verwaltung nachzukommen. Der Schreiber des Leserbr...

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