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Rechtsmissbräuchliche Anfechtung eines FX-Kreditvertrags
https://doi.org/10.47782/oeba202209068301
§§ 879, 907b, 988, 1000, 1295 ABGB.
Erhält ein FX-Kreditnehmer jahrelang regelmäßig Kontoauszüge und jährliche Abrechnungen, ohne diese jemals zu beanstanden, ist eine Anfechtung des FX-Kreditvertrags aufgrund angeblich „mangelnder Bestimmtheit“ der Fremdwährungsschuld rechtsmissbräuchlich.
Aus der Begründung:
Der Kl nahm 2004 bei der bekl Bank einen endfälligen FX-Kredit in CHF im Gegenwert von € 170.000 auf, um die Renovierung seines Hauses zu finanzieren. Vor Unterzeichnung des Kreditvertrags wiesen Mitarbeiter der Bekl auf das Wechselkursrisiko hin, weil der Kl kein Einkommen in CHF hatte.
Der Kl erhielt den Kreditbetrag in Euro ausbezahlt. Er erhielt regelmäßig Kontoauszüge und jährliche Abrechnungen, die er nicht beanstandete. 2015, 2017 und 2018 wies die Bekl den Kl in Beratungsgesprächen auf die ungünstige Kursentwicklung hin, wobei der Kl eine Konvertierung jeweils ablehnte.
Der Kl begehrte die Feststellung, dass der Kreditvertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen sei; hilfsweise die Aufhebung des Kreditvertrags. Der Vertrag sehe für die Umrechnung der Kreditsumme den Briefkurs, für die Umrechnung der Raten-, Zins- und Til...