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ÖBA 9, September 2022, Seite 679

Klauselentscheidung zu Kreditkarten-AGB samt Versicherungsleistungen

https://doi.org/10.47782/oeba202209067901

§§ 6, 28, 28a KSchG; § 4, 46, 47, 48, 50, 63 ZaDiG 2018:

Klauselentscheidung zu Kreditkarten-AGB samt Versicherungsleistungen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Kl ist eine gem § 29 Abs 1 KSchG zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach den § 28 Abs 1 und 28a Abs 1 KSchG klageberechtigte Institution.

Die Bekl betreibt österreichweit das Bankgeschäft und tritt dabei auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie schließt als ZDL mit Verbrauchern Girokontoverträge und Kreditkartenverträge ab. Inhalt eines Kartenvertrags zwischen der Kreditkartengesellschaft und dem Karteninhaber ist es, dass die Kreditkartengesellschaft dem Karteninhaber gegen eine Jahresgebühr eine Kreditkarte zur Verfügung stellt, die diesen berechtigt, unter Vorlage dieser Karte bei einem Vertragsunternehmen Leistungen ohne sofortige Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Gegen Zahlung der Jahresgebühr erwirbt der Karteninhaber regelmäßig auch den Anspruch auf Versicherungsleistungen als Versicherter im Rahmen von Gruppenversicherungen, die das Kartenunternehmen als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich je nach Karte um unterschiedliche Versicherungspakete, die fix mit...

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