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ÖBA 9, September 2022, Seite 682

§§ 5 ff FM-GwG: Keine Schutznorm zugunsten einzelner Geschädigter

https://doi.org/10.47782/oeba202209068201

§ 1311 ABGB; § 5 FM-GwG; § 66 ZaDiG 2018.

Die Bestimmungen der § 5 ff FM-GwG sind – wie schon § 40 BWG aF – keine Schutznorm zugunsten einzelner Geschädigter. Das gilt in gleicher Weise für die Bestimmungen des ZaDiG 2018; auch sie sind keine Schutznormen zugunsten einzelner Überweisender, die durch Zahlungstransaktionen geschädigt werden.

Aus der Begründung:

Die Kl begehrte mit ihrer am eingelangten EU-Mahnklage von dem bekl Bankunternehmen € 18.000 Schadenersatz und brachte vor, sie habe mittels der von der „N Ltd.“ mit Sitz in Vanuatu betriebenen Online-Trading-Plattform „A“ am € 5.000, am € 10.000 und am € 3.000 durch Überweisung von ihrem Konto bei der …bank AG auf das von der Bekl geführte Konto der „F s.r.o.“ investiert. Die Online-Trading-Plattform sei aber auf Betrug aufgebaut gewesen. Sie sei Opfer eines massiven Internetbetrugs geworden, bei welchem die „F s.r.o.“ als Tarnfirma für die Einzahlungen fungiert habe. Als ihr dies bewusst geworden sei, habe sie eine Strafanzeige bei der StA W erstattet, das Verfahren sei aber eingestellt worden. Die Bekl hafte wegen vermeintlicher Mittäterschaft zur arglis...

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