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ÖBA 9, September 2022, Seite 628

Restrukturierungsplan

Rechtsstellung der Gläubiger in der

Martin Trenker

Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 (RIRL) durch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) hat der Gesetzgeber die Landschaft des österreichischen Insolvenz- und Sanierungsrechts nachhaltig verändert. Den Kern des RIRUG bildet die Restrukturierungsordnung (ReO). „Herzstück“ der ReO und Kern des gegenständlichen Beitrags ist der Restrukturierungsplan. Anlass zu dessen Untersuchung besteht schon deshalb, weil dem Gesetz nur durch eine durchaus komplexe Zusammenschau einer Vielzahl von Regelungen – in und außerhalb der ReO – zu entnehmen ist, welche Eingriffe dieser Plan in die Rechte welcher Gläubiger und anderer „stakeholder“ ermöglicht. Unerlässlich ist dafür auch ein genereller Überblick über wesentliche verfahrensrechtliche Weichenstellungen für das Zustandekommen des Restrukturierungsplans.

https://doi.org/10.47782/oeba202209062801

The implementation of Directive (EU) 2019/1023 (RIRL) through the Restructuring and Insolvency Directive Implementation Act (RIRUG) has permanently changed the legal landscape of Austrian insolvency and restructuring law. The core of the RIRUG is formed by the Restructuring Code (ReO). The centerpiece of the ReO as...

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