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SWK 33, 20. November 1997, Seite 133

Gebühren: Abtretung von GmbH-Anteilen

Bei Bemessung der Rechtsgebühr für die Abtretung von GmbH-Anteilen war der bescheidmäßig festgestellte gemeine Wert der Anteile anzusetzen. - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG vor der Änderung durch BGBl. 629/1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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