Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrSt: Bemessung
•Der Grunderwerbsteuer kann ein höherer Kaufpreis als der im Kaufvertrag genannte Betrag zugrunde gelegt werden, wenn in dem im Finanzstrafverfahren bei der Bank beschlagnahmten Kreditakt Zahlungsbestätigungen des Verkäufers sind, die eine höhere Summe ergeben. - (§ 4 GrEStG), (Abweisung)
(, 0107)