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SWK 33, 20. November 1997, Seite 133

ErbSt: Bemessung

Bei der Erbschaftssteuer bleiben Wertänderungen, die nach dem Todestag eintreten, unberücksichtigt. - (§ 18 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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