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Die geplanten Änderungen im UStG 1994
Umsatzsteuerteil der Regierungsvorlage eines Abgabenänderungsgesetzes 1997
Das Abgabenänderungsgesetz 1997 sieht auch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 vor. Anders als in der Umsatzsteuergesetznovelle 1996 wird es aber nur wenige Neuerungen bringen. Von größerer Bedeutung ist die Anpassung des § 12 UStG 1994 an das Lennartz- Urteil, wonach bei Grundstücken der nichtunternehmerische Teil dem Unternehmen zugeordnet werden kann. Damit im Zusammenhang steht auch die geplante Neuregelung bei der Besteuerung des Eigenverbrauches bei Grundstücken. Folgende Änderungen sind geplant:
Vorsteuerabzug (§ 12 Abs. 2 Z 1)
Die Bestimmung wird an die Rechtsprechung des EuGH angepaßt, wonach der Unternehmer stets, also auch bei Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden, den nichtunternehmerischen Teil dem Unternehmen zuordnen kann. Bisher galt die Leistung nach dem UStG 1994 nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Ordnet der Unternehmer den nichtunternehmerischen Teil nicht dem Unternehmen zu, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.