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AVR 2, April 2020, Seite 79

Haftung nur bei Erlassung und Zustellung des zugrunde liegenden Abgabenbescheids

AVR 2020/9

§§ 14, 224 und 248 BAO

Besteht die Möglichkeit der rechtsgültigen Erlassung und Zustellung des Abgabenbescheides an den Abgabenschuldner, so sind dies und die Bekanntgabe dieses Bescheides an den potenziell Haftungspflichtigen im Haftungsverfahren aus Sicht des erkennenden Senates unabdingbar.

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb zum Stichtag im Wege eines Asset Deals das Unternehmen (den Betrieb) einer GmbH. Die Beschwerdeführerin überwies den Kaufpreis samt Umsatzsteuer an die veräußernde GmbH (Verkäuferin). Die Verkäuferin erstellte keine Rechnung und führte die aus dem Verkauf resultierende Umsatzsteuer nicht ab. Um die korrespondierende Vorsteuer abziehen zu können, stellte die Beschwerdeführerin im Dezember 2014 eine Gutschrift aus und erfasste die Vorsteuer aus dem Verkauf in der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2014.

In Folge einer Außenprüfung bei der Verkäuferin wurde die auf den Unternehmensverkauf entfallende Umsatzsteuer im Monat 12/2014 bescheidmäßig festgesetzt (dies offenbar, da die Gutschrift der Beschwerdeführer...

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