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AVR 2, April 2020, Seite 50

Wirtschaftsmediation in Zeiten von COVID-19

Gabriele Hornig und Doris Bramo-Hackel

Die Bundesregierung hat rasch auf die Ausbreitung des Coronavirus reagiert und eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die dazu führen sollen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Maßnahme, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren und Geschäfte geschlossen zu halten, hat dramatische Auswirkungen auf viele Wirtschaftstreibende und führt dazu, dass Vertragsparteien zugesagte Leistungen nicht oder nicht mehr im vollen Ausmaß erbringen oder erhalten können.

1. Handlungsbedarf

In dieser Situation gibt es Handlungsbedarf, der über bereits eingeleitete Maßnahmen, wie Härtefonds, Überbrückungsgarantien sowie Stundungen und Herabsetzungen von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen, hinausgeht. Unternehmer müssen aktiv werden, um bestehende Vereinbarungen, die nicht erfüllt werden können, anzupassen bzw zu beenden.

Es zeigt sich, dass die abgeschlossenen Verträge meist keine Regelungen enthalten, die auf die aktuelle Situation anwendbar sind; zu unvorstellbar war eine Pandemie noch vor einigen Monaten. Nun gilt es, einvernehmliche, für Parteien tragbare und sinnvolle Lösungen zu f...

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