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AVR 2, April 2020, Seite 63

Unionsrechtliche Verzugszinsen auf Umsatzsteuerguthaben

Rechtsanspruch oder Utopie?

Stefanie Chroustovsky und Christina Pollak

Am stellte der VwGH für zwei ihm vorliegende Fälle einen Antrag auf Vorabentscheidung an den EuGH. Konkret ging es um die Frage, ob den Beschwerdeparteien ein Anspruch auf Verzugszinsen für Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Fiskus zukommt. Im österreichischen Recht findet sich keine Regelung, wonach Verzugszinsen für verspätet rückerstattete Umsatzsteuerguthaben fällig werden. Anlässlich der EuGH-Vorlage widmen sich Stefanie Chroustovsky und Christina Pollak den daraus entstehenden Rechtsfragen und dabei insbesondere der Frage, ob das Unionsrecht eine unmittelbar anwendbare Regelung für die Verzinsung von Umsatzsteuerguthaben bietet oder ob sich eine solche aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ableiten lässt.

1. Ausgangsfälle

1.1. Verspätete Erstattung eines Vorsteuerüberhangs

Das anhängige Revisionsverfahren beschäftigt sich mit der Frage, ob für die verspätete Erstattung eines Vorsteuerüberhangs Verzugszinsen zu entrichten sind.

Der in Österreich ansässige Revisionswerber machte in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für August 2007 einen Überschuss an Vorsteuern iHv 60.689,28 € geltend. Der Vorsteuerüberschuss ergibt sich aufgrund von durchgeführten Zu- und Umbauarbeiten an seinem Hotelgebäude sowie einer in diesem Zuge eingerichteten Privatwohnung für den Revisionswerber. Das Finanzamt zweifelte an der Höhe des zulässigen Vorsteuerüberschusses und kürzte diesen um

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