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EuGH bejaht die Verzinsung von Vorsteuergutschriften
Der EuGH sprach im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens am , CS und technoRent International GmbH, C-844/19, aus, dass Art 90 Abs 1 und Art 183 MwStSyst-RL in Verbindung mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen sind, dass eine Erstattung, die sich aus einer Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage nach Art 90 Abs 1 MwStSyst-RL ergibt, ebenso wie eine Erstattung eines Vorsteuerüberschusses nach Art 183 MwStSyst-RL zu verzinsen ist, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.
1. Sachverhalt
Der EuGH hatte sich in der Rs CS und technoRent International GmbH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Erstattungen an Vorsteuerüberschüssen bzw Umsatzsteuergutschriften (die aus einer Berichtigung resultieren), die nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, zu verzinsen sind. Konkreter Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens waren die Auslegung der Art 90 Abs 1 und Art 183 MwStSyst-Rl sowie von Art 27 Abs 2 UAbs 2 Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der MwStSyst-RL an nicht im Mitgl...