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AVR 2, April 2020, Seite 55

Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019

avr Redaktion

, 2020-0.218.629, BMF-AV 2020/53.

Damit es in Zusammenhang mit der COVID-19-Kriste nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird ein befristeter Schwerpunkt („VII. Schwerpunkt Überbrückungs- und Kreditstundungsgarantien im Zusammenhang mit der ,Coronavirus-Krise‘“) in die aws-Garantierichtlinie 2019 aufgenommen. Damit soll ein Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Unternehmen und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.

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