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Verfahrenshilfe: Kostenschätzung ist unerlässlich
AVR 2020/6
Bei Prüfung der Frage, ob die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts aufgebracht werden können, [ist] eine Schätzung der aufseiten des Antragstellers voraussichtlich anfallenden Kosten unerlässlich.
Sachverhalt: Infolge von Außenprüfungen wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2002 bis 2008 des Revisionswerbers wiederaufgenommen, und die Einkommensteuer für die Streitjahre wurde neu festgesetzt. Beschwerden des Revisionswerbers gegen die Wiederaufnahms- und Abgabenbescheide wurden mit (rund 200 Seiten langen) Beschwerdevorentscheidungen des Finanzamts abgewiesen. Der gegenständliche Sachverhalt betraf verschiedene Vermittlungs- und Betragungsleistungen in Zusammenhang mit Aktien in einem internationalen Kontext. Die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen betrafen etwa Fragen in Zusammenhang mit DBA, Fragen der Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums von Aktien sowie der Beurteilung von Options- und Termingeschäften. Unstrittig war daher, dass das Verfahren sow...