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AVR 2, April 2020, Seite 45

Konsultationsvereinbarung mit Deutschland betreffend Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung

avr Redaktion

, 2020-0.239.636, BMF-AV 2020/55.

Die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland dient der Klärung der Wirkungsweise des Art 15 Abs 1 sowie Abs 6 DBA Deutschland (Grenzgängerregelung) in Bezug auf Sonderfälle von Arbeitstagen, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden. Weiters wurde im Rahmen der Konsultationsvereinbarung Einvernehmen erzielt über die Anwendung des Art 18 Abs 2 DBA Deutschland auf Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Arbeitgeber ausgezahlt und von staatlicher Seite eines der Vertragsstaaten erstattet werden. Die Konsultationsvereinbarung dient dabei nur als vorübergehende Maßnahme, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer angesichts der COVID-19-Pandemie möglichst gering zu halten.

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