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SWK 3, 20. Jänner 2019, Seite 100

Renditezinssatz bei fehlendem Mietenmarkt

Das Berechnungsmodell des BFG

Patrick Leyrer und Katharina Luka

Bei Vermietung von im Eigentum juristischer Personen stehenden Luxusimmobilien an den Gesellschafter bzw Begünstigten bildet bei einem fehlenden funktionierenden Mietenmarkt (oder wenn ein solcher nicht nachgewiesen werden kann) die sogenannte Renditemiete das fremdübliche Mietentgelt. Bis vor Kurzem war jedoch unklar, wie der Renditezinssatz konkret zu ermitteln ist. Der , die vom BFG angewandte Berechnungsmethode nicht beanstandet und die einzelnen Paramater als ausführlich begründet erachtet. Hervorzuheben ist ferner, dass das BFG vom relativ komplexen – regelmäßig vom BMF angewendeten – umgekehrten Ertragswertverfahren Abstand genommen und ein eigenständiges Berechnungsmodell aufgestellt hat. Dieser Beitrag würdigt die vom BFG aufgestellte Methode zur Errechnung des Renditezinssatzes bei einem fehlenden Mietenmarkt.

1. Allgemeines

Für die Bestimmung des fremdüblichen Mietentgelts ist bei Fehlen eines funktionierenden Mietenmarkts (zB bei besonders repräsentativen Einfamilienhäusern), oder wenn ein solcher nicht nachgewiesen werden kann, eine abstrakte Renditeberechnung anzustellen. Eine abstrakte Berechnung des fremdüblichen ...

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