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SWK 3, 20. Jänner 2019, Seite 97

Der Begriff der Eigentumswohnung

Gesamtbetrachtung zweier mittels Durchbruch verbundener Eigentumswohnungen

Anna Tomas

Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für Eigentumswohnungen iSd Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG). Werden zwei Wohnungen mittels Durchbruch miteinander verbunden, ohne die Eintragung im Grundbuch auf Grundlage eines geänderten Nutzwertgutachtens zu aktualisieren, liegt keine Eigentumswohnung iSd WEG vor. Werden beide Wohnungen verkauft und ein neuer Hauptwohnsitz begründet, sollte dennoch eine Gesamtbetrachtung angestellt werden und die Befreiung für beide Wohnungen zur Anwendung kommen.

1. Sachverhalt

Eine Familie nützt seit dem Jahr 2008 zwei übereinanderliegende Wohnungen als Hauptwohnsitz, die in den 70er-Jahren mittels Deckendurchbruch und Herstellung einer Stiege zwischen beiden Wohnungen miteinander verbunden worden sind. Die Nutzwerte wurden nicht neu berechnet und im Grundbuch wurden keine Änderungen vorgenommen. Im Jahr 2014 wurde jeweils an den Wohnungseigentumsobjekten Top 1 und Top 2 Wohnungseigentum im Erb- bzw Schenkungswege übertragen. Die Wohnungen sind nach wie vor als zwei getrennte Wohnungseigentumsobjekte im Grundbuch eingetragen. Im Jahr 2018 soll die zusammengelegte Wohnung um einen Gesamtverkaufspreis von 595.000 Euro verkauft und ein neuer Hauptwohnsitz für die...

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