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Zinsschranke – vorzeitige Umsetzung auch in Österreich?
Handlungsbedarf aufgrund Mitteilung der EU-Kommission
Die Anti-BEPS-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Vermeidung der Gewinnverlagerung und zur Steuervermeidung. Eine dieser Maßnahmen ist die Limitierung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalkosten durch Implementierung einer sog „Zinsschranke“ in nationales Recht. Bisher ist man in Österreich davon ausgegangen, dass die bereits bestehenden Regelungen im KStG ausreichen würden, um eine verlängerte Umsetzungsfrist bis spätestens ausnützen zu können. Nach einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission erfüllen die fraglichen Bestimmungen zur Einschränkung des Zinsabzugs die diesbezüglichen Anforderungen jedoch nicht. Demgemäß wäre die Umsetzung der EU-Zinsschranke im österreichischen Steuerrecht bereits bis geboten gewesen. Es stellt sich die Frage, wie Österreich auf die negative Entscheidung der EU-Kommission reagieren wird.
1. Vorgaben durch die Anti-BEPS-Richtlinie
Am hat der Rat der Europäischen Union die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), auch „Anti-BEPS-Richtlinie“ genannt, verabschiedet. Auf Basis dieser EU-Anti-Missbrauchs-Richtlinie sollen die EU-Mitgliedstaaten koordinierte Regeln gegen Gewinnverlagerung und Steue...