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Abzugsverbot bei Zinsen und Lizenzgebühren im Transfer Pricing
Anwendung des § 12 Abs 1 Z 10 KStG aus Verrechnungspreissicht
In vielen multinationalen Unternehmensgruppen werden Zinsen und Lizenzgebühren verrechnet. Die zugrunde liegenden – und für Zwecke dieses Beitrags relevanten – kaufmännischen und finanziellen Beziehungen können zB Darlehensverträge und Lizenzverträge zwischen verbundenen Unternehmen sein.
Sowohl aus innerstaatlicher (§ 6 Z 6 EStG) als auch aus abkommensrechtlicher (Art 9 OECD-MA) Perspektive müssen diese kaufmännischen und finanziellen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen den Anforderungen des Fremdvergleichsgrundsatzes genügen, um dem Grunde und der Höhe nach – in einem ersten Schritt – steuerlich anerkannt zu sein. Ob Aufwendungen iZm Zinsen und Lizenzgebühren bei österreichischen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe letztlich tatsächlich steuerlich abzugsfähig sind, ist unabhängig von deren grundsätzlichen steuerlichen Anerkennung zu prüfen. In diesem Sinne sieht § 12 Abs 1 Z 10 KStG seit dem AbgÄG 2014 vor, dass niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren unter gewissen Voraussetzungen steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Darauf aufbauend wird in diesem Beitrag das grundsätzliche Verständnis der fremdüblichen Bepreisung von Zinsen und Lizenzgebühren in multinationalen Unternehmensgr...