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SWK 26, 10. September 2018, Seite 1162

Arbeitszeitreform 2018 und Gleitzeit

Zwölfstundentag, Überstunden und Zeitguthaben

Andreas Gerhartl

Die Arbeitszeitreform 2018 ist mit in Kraft getreten und bringt auch Änderungen in Bezug auf die Gleitzeit mit sich. Dieser Beitrag widmet sich Fragen und Problemen, die sich aus diesen Änderungen ergeben.

1. Gleitende Arbeitszeit

Durch die Arbeitszeitreform 2018 wurden auch die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Gleitzeit zum Teil modifiziert. Unverändert blieben dabei die Abs 1 bis 3 des § 4b Arbeitszeitgesetz (AZG):

  • Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen kann,

  • Gleitzeit muss prinzipiell durch Betriebsvereinbarung (Gleitzeitvereinbarung) implementiert werden, und

  • die Gleitzeitvereinbarung muss bestimmte Mindestelemente beinhalten.

Dem Inhalt der Gleitzeitvereinbarung kommt daher maßgebende Bedeutung zu. Bestehende Vereinbarungen werden dabei durch das Inkrafttreten der Arbeitszeitreform 2018 nicht (automatisch) verändert und müssen somit von den Vertragsparteien neu verhandelt werden, wenn eine inhaltliche Änderung vorgenommen werden soll.

Die erforderlichen Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung sind dabei auf ein Minimum beschränkt. Auch die Bestimmung des Gleitzeitrahmens ist an kein...

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