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SWK 26, 10. September 2018, Seite 1159

Die Registrierkasse, das Eis und der Generalverdacht

Fair Play ist keine Einbahnstraße

Da hat sich der Steuerinsider der letzten SWK-Ausgabe (SWK 25/2018, 1116) einen Unternehmer vorgeknöpft, der Eiskioske betreibt. Und er schließt aus der Nichtausfolgung eines Beleges darauf, dass der Umsatz nicht erfasst wurde. Gewiss: Finanzordnungswidrigkeiten gehören geahndet. Das ist man nicht zuletzt allen gesetzestreuen Unternehmen schuldig. Der dezent mitschwingende Generalverdacht irritiert allerdings.

Um die Probe aufs Exempel zu machen, habe auch ich nach dem Lesen des Beitrags einige Kleinkäufe, darunter Eis, getätigt und war nicht überrascht, dass ich in sämtlichen Geschäften einen Beleg ausgehändigt bekam. Es gibt viele Käufer – ich zähle mich dazu –, die nach Bezahlung und Warenentgegennahme gut und gerne auf die Ausfolgung eines Beleges verzichten können bzw den Ausdruck gar nicht abwarten. Das hält die weitaus überwiegende Mehrzahl der Unternehmer jedenfalls – und das ist gut so! – nicht davon ab, brav ihrer Belegerteilungspflicht nachzukommen.

Was den im letzten SWK-Heft angesprochenen Eisunternehmer betrifft: Dieser wird wohl auch ein großes Interesse daran haben, den von seiner jungen Verkäuferin getätigten Umsatz zu kennen …

Lassen wir doch die Kirche im Dorf. Sch...

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