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SWK 26, 10. September 2018, Seite 1150

Das Steuerkontrollsystem als große Chance für mehr Co‑operative Tax Compliance in Österreich

Anreize für die Einrichtung von Steuerkontrollsystemen auch außerhalb der begleitenden Kontrolle wünschenswert

Hans Zöchling und Kasper Dziurdź

Mit der begleitenden Kontrolle wurde im Jahressteuergesetz 2018 ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen steuerlichen Verfahrensrecht gesetzt. Aufgrund der positiven Erfahrungen beim Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“ wurde dieses neue Instrument in der BAO verankert. Dies sollte aber nur der erste Schritt sein. Sofern Unternehmen freiwillig ein internes Steuerkontrollsystem (SKS) einrichten und dessen Wirksamkeit zertifizieren lassen, sollten sich daraus positive Effekte auch außerhalb der begleitenden Kontrolle ergeben.

1. Begleitende Kontrolle statt Betriebsprüfung im Nachhinein

Größere Unternehmen können ab eine begleitende Kontrolle durch die Finanzverwaltung beantragen. Damit entfällt bis auf wenige Ausnahmen eine Betriebsprüfung im Nachhinein. Stattdessen werden die laufenden steuerlichen Themen in quartalsmäßig stattfindenden Sitzungen zeitnah von den Betriebsprüfern gewürdigt. Der wesentliche Vorteil der begleitenden Kontrolle liegt für Unternehmen in der erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit, da steuerliche Themen am Jahresende „abgehakt“ sein sollten und nicht erst Jahre später beurteilt werden.

Um eine begleitende Kontrolle nach § 153a ff BAO beantragen zu können, müssen Unternehm...

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