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BFG zur neuen Rechtslage: Keine Indexierung von Alleinverdiener- und Kindermehrbetrag
Entscheidung: RV/7102662/2020, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 33 EStG idF BGBl I 2022/135.
Aufgrund der in Art 2 BGBl I 2022/135 bereits mit Wirkung ab der Einkommensteuerveranlagung 2019 vorgenommenen Änderungen in § 33 Abs 4 und 7 EStG darf eine Indexierung des Alleinerzieherabsetz- und des Kindermehrbetrages nicht mehr vorgenommen werden.