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SWK 25, 1. September 2022, Seite 990

BFG zur neuen Rechtslage: Keine Indexierung von Alleinverdiener- und Kindermehrbetrag

Entscheidung: RV/7102662/2020, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 33 EStG idF BGBl I 2022/135.

Aufgrund der in Art 2 BGBl I 2022/135 bereits mit Wirkung ab der Einkommensteuerveranlagung 2019 vorgenommenen Änderungen in § 33 Abs 4 und 7 EStG darf eine Indexierung des Alleinerzieherabsetz- und des Kindermehrbetrages nicht mehr vorgenommen werden.

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