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Schlüssigkeit der Begründung einer Schätzung
Entscheidung: Ra 2021/13/0110 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Sachverhalt und Verfahren: Im Zuge einer Außenprüfung bei einer GmbH wurden aufgrund fehlender Grundaufzeichnungen – aufgrund von Angaben ehemaliger Dienstnehmer – die tatsächliche Arbeitszeit der nur mit 20 Wochenstunden angemeldeten Dienstnehmer geschätzt und die Lohnsteuer pauschal festgesetzt.
Das BFG wies die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid ab und führte aus, die Schätzung sei aufgrund der fehlenden Grundaufzeichnungen und der Angaben ehemaliger Dienstnehmer rechtmäßig, die Aussagen der in der Beschwerdeverhandlung einvernommenen – aktiven – Dienstnehmer könnten die Prüfungsfeststellungen nicht in Zweifel ziehen.
Rechtliche Beurteilung: Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Begründungspflicht. Die Begründung hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen. Die Begründung muss in einer Weise erfolgen, dass der Denkprozess, der in der behördlichen Erledigung seinen Niederschlag findet, sowohl für den...