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Nachweis der Dienstreise bei Auszahlung steuerfreier Tagesgelder
Entscheidung: Ra 2021/13/0159 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 26 Z 4 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Im Zuge einer Außenprüfung bei einer im Kleintransportgewerbe tätigen KG wurde festgestellt, dass diese steuerfreie Tagesgelder ausgezahlt habe, ohne entsprechende Aufzeichnungen geführt zu haben. Das Finanzamt zog die KG zur Haftung für Lohnsteuer heran.
Das BFG wies die Beschwerde gegen die Haftungsbescheide ab und führte aus, die von der KG vorgelegten Aufzeichnungen im Excel-Format über die Abrechnung der Tagesgelder seien unzureichend gewesen. Mit diesen Aufzeichnungen können die exakte Dauer, das Datum, der Fahrer und das Ziel der Dienstreise nicht ausreichend nachgewiesen werden, zudem seien sie teilweise in sich widersprüchlich.
Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird geltend gemacht, zur Frage, welche Aufzeichnungen eines Kleintransportgewerbetreibenden über die Reisekostenersätze für eine Abgabenfreiheit nach § 26 Z 4 lit b EStG erforderlich seien, liege keine klare VwGH-Rechtsprechung vor. Dienstnehmer im Kleintransportgewerbe würden – anders als die ortsgebundenen Arbeitskräfte – geradezu ausschließlich mit Verrichtungen befasst, die nach dem einschlägigen Kollektivvertr...