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SWK 25, 1. September 2022, Seite 1009

Falsche Angaben beim Contact Tracing

Keine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Entscheidung: 12 Os 61/22w.

Norm: § 178 StGB.

Mit unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem und in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt wurde der Verurteilte des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Handlungen begangen, die geeignet waren, die Gefahr der Verbreitung einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit, nämlich der durch den Erreger SARS-CoV‑2 ausgelösten Erkrankung COVID‑19, unter Menschen herbeizuführen, indem er in der Zeit von 5. bis gegenüber zwei Amtsärztinnen die Mitwirkung bei der Erhebung potenzieller Kontaktpersonen (Contact Tracing) verweigerte, keine Angaben dazu machte, wann er mit welchem Bus über welche Route aus der Republik Kosovo zurückkehrte, und wahrheitswidrig angab, nur mit seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Gattin Kontakt gehabt zu haben.

Gegen dieses Urteil erhob die Generalprokuratur Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. In einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung hob der OGH den Schuldspruch auf und sprach den Verurteilten von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf frei. Denn das dem Verurteilten zur Last gelegte Ver...

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