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VwGH: Neues Mietverhältnis bei Asset Deal
Übergangsbestimmung kommt bei Kauf einer Liegenschaft nicht zur Anwendung
Der VwGH hat jüngst zur Übergangsregelung des § 28 Abs 38 Z 1 UStG betreffend die Optionsmöglichkeit bei Geschäftsraumvermietung im Fall einer – mit Einzelrechtsnachfolge verbundenen – entgeltlichen Übertragung eines Gebäudes entschieden. Das mit Spannung erwartete Erkenntnis kommt zu einem für die Praxis wohl überraschenden Ergebnis. Der VwGH hob die Entscheidung des BFG in der Frage der Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung vollinhaltlich auf und erteilte somit der Weitergeltung der Altregelung des § 6 Abs 2 UStG bei einem Asset Deal eine Absage. Damit hat der VwGH eine seit nunmehr fast zehn Jahren bestehende Zweifelsfrage zu einer finalen Antwort geführt.
1. Sachverhalt und bisheriger Verfahrensgang
Im entscheidungsgegenständlichen Sachverhalt wurde eine Liegenschaft im Jahr 2014 verkauft. Mieter der Liegenschaft waren in einem geringen Umfang auch Unternehmer, an die eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung nach dem 1. StabG 2012 nicht mehr möglich gewesen wäre. Der neue Gebäudeeigentümer behandelte diese Mietumsätze aber unverändert umsatzsteuerpflichtig. Die Finanzverwaltung stellte sich auf den Standpunkt, dass eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung an die „schädlichen“ Mieter nicht (mehr) möglich sei und eine ...