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USt: Abfindungszahlung
Eine einvernehmliche Auflösung einer Vereinbarung gegen Abfindung ist umsatzsteuerlich betreffend die Frage der Steuerbefreiung so zu beurteilen wie die Erbringung der vereinbarten Leistung selbst. – (§ 6 Abs 1 UStG 1994), (Abweisung)
( Ro 2020/13/0001)