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SWK 27, 20. September 2020, Seite 1305

Nationalrat: Fristsetzung bis zum 22. 9. 2020 für adaptierte Corona-Gesetze

Die Koalitionsparteien wollen noch im September neue gesetzliche Grundlagen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beschließen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf (826/A) wurde am im Nationalrat eingebracht und dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung zugwiesen. Dieser hat nun bis Zeit, um über die Sammelnovelle zu beraten. Konkret geändert werden sollen das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Epidemiegesetz und das Tuberkulosegesetz. Der Beschluss im Nationalrat ist für in Aussicht genommen. Abgesichert haben ÖVP und Grüne den Fahrplan durch einen Fristsetzungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde. Die Sammelnovelle enthält ua gesetzliche Grundlagen für das Corona-Ampelsystem und für umfassende Betretungsverbote im Falle einer zweiten COVID-19-Welle.

Diese Betretungsverbote sollen in Hinkunft für „bestimmte und öffentliche Orte in ihrer Gesamtheit“ gelten können, soweit dies zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Es wird klargestellt, dass auch das Verweilen als Betreten im Sinne des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass zB auch Vereinslokale, nicht öffentliche Sportstätten, nicht zum Wohnzweck angemietete Räumlichkeiten etc ...

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