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Sonderzahlungen: Bonifikationen
Sonderzahlungen nach § 49 Abs 2 ASVG setzen voraus, dass sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Betragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren. Als sonstige Bezüge iSd § 67 EStG zählen hingegen nicht nur der 13. und 14. Monatsbezug, sondern auch Bonifikationen. – (§ 67 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2019/16/0205)