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SWK 36, 20. Dezember 2020, Seite 1686

Erlassung von Haftungsbescheiden

Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme, sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist zulässig. – (§ 224 BAO), (Abweisung)

( Ra 2020/13/0029)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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