Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2020, Seite 1686
Erlassung von Haftungsbescheiden
Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme, sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist zulässig. – (§ 224 BAO), (Abweisung)
( Ra 2020/13/0029)