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SWK 36, 20. Dezember 2020, Seite 1648

Ausweitung und Verschärfung des Normverbrauchsabgabegesetzes

Umfassende Anpassung ab 1. 7. 2021 bringt systematische Umstellung und Verschärfung sowie einige Vereinfachungen und Klarstellungen

Matthias Ofner

Im Nationalrat wurde am ua eine umfassende Reform des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) beschlossen. Neben einer Anpassung der Definition der NoVA-pflichtigen Kfz wird die Ermittlung des Steuersatzes stufenweise verschärft; es werden aber auch einige Klarstellungen und Verbesserungen bei den Befreiungsbestimmungen vorgenommen.

1. Begriff der Kraftfahrzeuge

1.1. Definition und Einordnung

Bisher wurde für die Definition der NoVA-pflichtigen Kfz auf verschiedene Positionen der Kombinierten Nomenklatur abgestellt. Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um ein System zur Codierung und Einreihung von Waren aller Art, was insbesondere im Bereich des Zolls und für statistische Zwecke relevant ist. Im Wesentlichen unterlagen bisher Krafträder (Positionen 8711) und PKW (Position 8703) der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Andere Kfz wie zB LKW (Position 8704) und historische Fahrzeuge („Oldtimer“, Position 8705) unterlagen mangels Verweises nicht der NoVA. In der Praxis bereitete das Abstellen auf die Kombinierte Nomenklatur eine Reihe an Abgrenzungsschwierigkeiten, die aufgrund unterschiedlicher Einreihungsvorgaben im Vergleich zum Kraftfahrrecht oder ungenauer Definitionen zustande gekomm...

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