FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
5. Aufl. 2018
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§ 28a Verantwortlichkeit von Verbänden
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar zu § 28a | |||
A. | Verbandsverantwortlichkeit und Finanzvergehen | |||
B. | Verbandsgeldbuße | |||
C. | Verbandsbegriff | |||
D. | Anwendungsrahmen | |||
E. | Grundfälle der Tatbegehung | |||
1. | Entscheidungsträger | |||
2. | Mitarbeiter | |||
F. | Der den Verband treffende Vorwurf | |||
1. | Tatbegehung durch den Entscheidungsträger | |||
2. | Tatbegehung durch einen Mitarbeiter | |||
G. | Sanktionen – Höhe der Verbandsgeldbuße | |||
H. | Bemessungssystem | |||
I. | Bedingte Nachsicht | |||
J. | Weisungen | |||
K. | Widerruf der (teil-)bedingten Nachsicht | |||
L. | Zusatz-Verbandsgeldbuße | |||
M. | Rechtsnachfolge | |||
N. | Rückgriffsausschluss | |||
O. | Inländische Gerichtsbarkeit | |||
P. | Verfahren gegen Verbände | |||
II. | Rechtsprechung zu § 28a |
I. Kommentar zu § 28a
A. Verbandsverantwortlichkeit und Finanzvergehen
1
Im Gefolge von internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakten, die eine Verpflichtung enthielten, juristische Personen für bestimmte Straftaten mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen zur Verantwortung zu ziehen, wurde in Österreich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden geschaffen. Mit der Verbandsverantwortlichkeit hat der Gesetzgeber – wie der VfGH in einem Erkenntnis zutreffend ausgesproche...