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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3517-0

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 51a

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 51a
A.
Die systematische Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme
1.
Allgemeines
1
2.
Täter
2
3.
Tathandlung
3
4.
Subjektive Tatseite
4
5.
Strafe
5

I. Kommentar zu § 51a

A. Die systematische Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme

1. Allgemeines

1

Die Bestimmung des § 51a FinStrG wurde mit dem StRefG 2015/2016 (BGBl I 2015/118) in das FinStrG aufgenommen. Sie bezweckt die Bekämpfung der systematischen Manipulation automationsunterstützter Aufzeichnungssysteme (ErlRV 684 BlgNR 25. GP 4). Solche Manipulationen dienen regelmäßig der Vorbereitung von Abgabenhinterziehungen (Seiler/Seiler, FinStrG5, § 51a Rz 1). Mit § 51a FinStrG hat der Gesetzgeber somit eine auf Abgabenhinterziehung ausgerichtete Vorbereitungshandlung typisiert und für strafbar erklärt.

2. Täter

2

Täter kann grundsätzlich jedermann („wer“) sein.

3. Tathandlung

3

Die Tathandlung des § 51a FinStrG besteht in der Verfälschung von automationsunterstützt geführten, abgaben- oder monopolrechtlich zu führenden Büchern, Aufzeichnungen oder Aufzeichnungssystemen, und zwar durch Verwendung eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können. Eine derartige Manipulation ist als Finanzordnungswidrig...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

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