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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3517-0

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 45 Fahrlässige Eingriffe in Monopolrechte

Stefanie Judmaier

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 45
1, 2

I. Kommentar zu § 45

1

§ 45 FinStrG unterscheidet sich von § 44 FinStrG auch nach den Anpassungen der FinStrG-Nov 2010 im Bereich der Monopoldelikte nur in der subjektiven Tatseite (Fahrlässigkeit). Der Kommentar zu § 44 FinStrG gilt daher auch hier. Die Geldstrafe beträgt aber höchstens die Hälfte der im § 44 Abs 2 FinStrG angeführten Bemessungsgrundlage (= strafbestimmender Wertbetrag). Das Gericht ist zur Ahndung von fahrlässig begangenen Finanzvergehen nicht zuständig (vgl § 53 Abs 1 FinStrG). In Bezug auf die fahrlässigen Eingriffe in Monopolrechte ist gerichtliche Zuständigkeit nur aufgrund subjektiver Konnexität nach § 53 Abs 3 FinStrG denkbar.

2

Auf Freiheitsstrafe und Verfall darf nicht erkannt werden.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

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